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Karl Theodor <Mainz, Erzbischof>: Nachdem Seine Hoheit unser gnädigster Herr nachstehende höchste Verfügung zu erlassen gnädigst geruht haben: Carl von Gottes Gnaden, des h. Stuhls zu Regensburg Erzischof und Primas, der rheinischen Konföderazion Fürst-Primas, souverainer Fürst und Herr von Regensburg, Aschaffenburg, Frankfurt und Wetzlar [et]c. [et]c. Wir haben zwar in Unserer am 1ten März des Jahres 1803, erlassenen neuen Rugverordnung §. 10, Buchstabe D., Unsere bestimmte Entschließung dahin bekannt machen lassen, daß beim 4ten und weiteren Waid- und Holzfrevel das peinliche Verfahren eintreten ... [So gegeben in Unserer Stadt Frankfurt den 16ten April 1808. Carl Fürst-Primas. So wird dieselbe von F. P. Landesdirektion ... mitgehteilt ... Aschaffenburg den 20ten April 1808]. [S.l.]: 1808 [PDF, 322kB]

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