Abstract
Approbierte Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, den begründeten Verdacht auf das Vorliegen einer berufsbedingten Krebserkrankung dem zuständigen Träger der Unfallversicherung bzw. der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stelle mitzuteilen. Doch was heißt das eigentlich für die onkologische Praxis? Der vorliegende Beitrag liefert einen kompakten Überblick darüber, wann Onkologinnen und Onkologen an einen „Berufskrebs“ denken sollten und wie sie diesen begründeten Verdacht melden müssen.
Dokumententyp: | Zeitschriftenartikel |
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Fakultät: | Medizin > Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin |
Themengebiete: | 600 Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften > 610 Medizin und Gesundheit |
ISSN: | 2662-1754 |
Sprache: | Deutsch |
Dokumenten ID: | 122023 |
Datum der Veröffentlichung auf Open Access LMU: | 29. Okt. 2024 14:21 |
Letzte Änderungen: | 29. Okt. 2024 14:21 |