Abstract
Die forensisch-molekulargenetischen Methoden zur Vorhersage der Augen‑, Haar- und Hautfarbe sowie zur Schätzung des Alters werden seit der Novellierung des § 81e der Strafprozessordnung (StPO) im Jahr 2019 zur Unterstützung der polizeilichen Fahndung nach unbekannten Spurenverursachern eingesetzt. Die aktuell in Deutschland und Europa verwendeten Vorhersagemodelle sind nicht bzw. nicht ausreichend spezifisch für Personen mit außereuropäischer Herkunft. Sowohl die für die Altersschätzung untersuchte altersabhängige DNA-Methylierung als auch das Erscheinungsbild von Personen variieren zwischen verschiedenen geografischen Regionen, weshalb eine Nichtberücksichtigung der Herkunft einer Person zwangsläufig die Präzision dieser Vorhersagen limitiert. Somit besteht das Risiko unpräziser Vorhersagen, die im schlimmsten Fall die Ermittlungen von Strafverfolgungsbehörden behindern, anstatt sie zu unterstützen. Um sicherzustellen, dass Vorhersagen zum äußeren Erscheinungsbild und zum Alter eines unbekannten Spurenverursachers präzise und verlässlich sind, sollte die Herkunft einer unbekannten Person miteinbezogen werden. Die genetische Herkunftsanalyse ist eine geeignete Möglichkeit, Informationen über die Herkunft einer unbekannten Person aus deren biologischem Material zu erlangen. Die Ergebnisse dieser genetischen Untersuchung sind, für sich genommen, wichtige Ermittlungshinweise und eignen sich darüber hinaus dazu, die Vorhersage des Erscheinungsbildes sowie die Schätzung des Alters im Sinn eines Co-Faktors zu präzisieren.
| Dokumententyp: | Zeitschriftenartikel |
|---|---|
| Fakultät: | Medizin > Institut für Rechtsmedizin |
| Themengebiete: | 600 Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften > 610 Medizin und Gesundheit |
| ISSN: | 0937-9819 |
| Sprache: | Deutsch |
| Dokumenten ID: | 129047 |
| Datum der Veröffentlichung auf Open Access LMU: | 28. Okt. 2025 07:02 |
| Letzte Änderungen: | 28. Okt. 2025 07:02 |
| DFG: | Gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - 499552394 |
