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Meier, Christian (2015): Die Ordnung der Römischen Republik. In: Historische Zeitschrift, Bd. 300, Nr. 3: S. 593-697 [PDF, 635kB]

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Abstract

Die römische Republik kannte kein in rechtlichen Kategorien zu fassendes Institutionengefüge, das sich – unsern Verfassungen entsprechend – aus dem Ganzen ihrer Ordnung herauslösen ließe. Damit ergibt sich die Frage, wie die Ordnung der Republik dann zu begreifen ist; was alles sie ausgemacht hat, wie alles im Endeffekt zusammenwirkte, wie es sich zu einem Ganzen zusammenschloß und wie es funktionierte. Gefragt wird nach den älteren, weichenstellenden Voraussetzungen (Erbe des Königtums; Patriciat; Begründung der Republik; Magistrate; „Ständekämpfe“), ferner nach den Volksversammlungen, nach den Grundbedingungen, die das Arbeiten der Ordnung durchwalteten, sowie nach den Weisen, in denen es sich vollzog; letztlich unter Aufsicht der führenden Senatoren. Es ergibt sich, daß die Organe der Römischen Republik so tief in besondere Eigenarten der Bürgerschaft verwickelt und durch sie bedingt waren, daß diese Bürgerschaft ihre Ordnung nicht eigentlich hatte, sondern sie war – in ihrem quasi ständischen Gefüge, ihren Bindungen, ihren Institutionen sowie in ihren intellektuellen, mentalen und rituellen Ausrichtungen und Dispositionen. Einfachen (oder auch komplizierten) begrifflichen Klassifikationen oder systematischen Rekonstruktionen entzieht sie sich. Sie steckte in denen, die sie lebten. Ohne ein gedeihliches Verhältnis von Freiheit und Verantwortung konnte sie nicht wirken.

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