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Kreith, Sigismund Joseph von: Höchstlandesherrliche Verordnung. Nachdem Seine Churfürstl. Durchlaucht zu Pfalzbaiern vi Rescripti clementissimi de dato 30. May 1799. bey Gelegenheit der von den Schutzjuden zu Sulzburg unterthänigst nachgesuchten Bestättigung des freyen Handels und Wandels mit Grundstücken und Hofgütern, ... mißfälligst ersehen, welch grosse Betrüg- Wucherey, und Bedrückungen der Unterthanen zu deren und des Staats ... Nachtheil dabey vorgegangen, ... wird hiemit gnädigst verordnet, daß sammentliche Sulzbürger ... Juden ohne Ausnahme zu künftiger Behebung solch gemeinschädlichen Unwesens ... von allen ... Kauf- und Tausch-Contracten, ... für allzeit ausgeschlossen seyn ... Amberg, den 10. Juny 1799. [S.l.]: 1799 [PDF, 76kB]

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