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Pro Memoria. Es hat dem äußerlichen Vernehmen nach, das von dem Kayserlichen und Reichs-Cammer-Gericht unter dem 20ten Junii 1759. an den Pfenningmeister erlassene, und die Abwendung des durch die große Müntz-Verwirrung immerhin höher steigenen Verlusts der Cameral-Besoldungen bloß allein zum Gegenstand habende Decretum einiges Aufsehen bey der allgemeinen Reichs-Versammlung, oder vielmehr bey ein-so anderen dasigen Gesandtschafften erwecket ... Wetzlar: 1760 [PDF, 1MB]

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