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Staat Aschaffenburg (Hrsg.): Am 2ten Jänner 1788, und am 6ten September 1805 ist bereits angeordnet worden, daß alle Bittschriften, welche von dem Höchsten Landesherrn oder dessen nachgesetzten Landesstellen übergeben werden, entweder von einem bei Landes-Stellen ... angenommenen Advokaten oder Prokurator unterzeichnet, und was demselben an Gebühren für Vorstellungen ... entweder schon bezahlt worden, oder noch zu bezahlen seie, bei Vermeidung der ordinationsmäsigen Strafe und Konfiskation der empfangenen oder noch schuldigen Gebühren jederzeit getreulich bemerkt seyn solle. ... [S.l.]: 1809 [PDF, 77kB]

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