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Die von Sr. Hoheit des Herrn Fürsten-Primas der rheinischen Konföderation für das souveraine Fürstenthum Aschaffenburg angeordnete Landes-Direktion. Unsere Verordnungen vom 2ten Juni 1806 und vom 13ten April 1807, vereinigt mit dem im Aschaffenburger Landkalender auf Unsern Befehl eingerückten populären Unterrichte vermochten es noch nicht, die große Wohltat durch Einimpfung der Schutzblattern allen Aeltern so nahe an das Herz zu legen, daß dieselben keines ihrer Kinder einer solchen Verwahrung gegen diese schreckliche Krankheit entziehen würden ... [Aschaffenburg den 18ten Juni 1808]. [S.l.]: 1808 [PDF, 261kB]

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