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Kurtze Erörterung Einiger Gewissens-Fragen: Nach eignem Gutdüncken ohne hohe Noth, dem Ministerio zum Despect, Verdruß und Nachtheil, etc. selbst erwehlten oder veränderten Beicht-Stuhl, Daraus zu ersehen, Daß niemand nach fürgeschützter Freyheit eines prætendirten Staats oder vermeinten Vorzugs vor andern ... sich nach Belieben hie und dar einpfarren ... Magdeburg: Müller, 1690 [PDF, 7MB]

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