Abstract
Die Untersuchung ist den verschiedenen Haftungsformen im altanatolischen Recht des 2. und 1. Jts. gewidmet. Der Schwerpunkt liegt auf den hethitischen Quellen aus dem 2. Jt. v. Chr., weil diese inhaltlich am vielfältigsten und aussagekräftigsten sind. Vergleichend werden jedoch auch hieroglyphenluwische und lykische Inschriften aus dem 1. Jt. v. Chr. einbezogen. In der Studie wird die bisherige Forschungsmeinung widerlegt, wonach die Kollektivhaftung in älterer Zeit weit verbreitet war, im Laufe der Zeit jedoch immer stärker von der Individualhaftung verdrängt wurde, ohne jedoch gänzlich von letzterer abgelöst zu werden. Ausgehend von dieser These wird der Frage nachgegangen, welche Haftungsformen im hethitischen Recht für welche Formen von Vergehen bezeugt sind. Dabei wird gezeigt, dass für die Mehrzahl der Fälle im hethitischen Strafrecht das Prinzip gilt, dass der Täter allein für seine Tat zur Verantwortung gezogen und bestraft wird. Bei besonders schwerwiegenden Delikten sind jedoch manchmal neben dem Täter auch andere Menschen unmittelbar von der Strafe betroffen.
Dokumententyp: | Zeitschriftenartikel |
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Publikationsform: | Submitted Version |
Keywords: | Haftung; Individualhaftung; Kollektivhaftung; Noxalhaftung; Alter Orient; Hethiter; Rechtsgeschichte; altorientalisches Recht; hethitisches Recht |
Fakultät: | Geschichts- und Kunstwissenschaften > Historisches Seminar > Alte Geschichte |
Themengebiete: | 200 Religion > 290 Andere Religionen
300 Sozialwissenschaften > 320 Politik 300 Sozialwissenschaften > 340 Recht 400 Sprache > 490 Andere Sprachen 900 Geschichte und Geografie > 930 Geschichte des Altertums (bis ca. 499), Archäologie |
URN: | urn:nbn:de:bvb:19-epub-62051-3 |
ISSN: | 0948-0587 |
Sprache: | Deutsch |
Dokumenten ID: | 62051 |
Datum der Veröffentlichung auf Open Access LMU: | 21. Jun. 2019, 12:46 |
Letzte Änderungen: | 04. Nov. 2020, 13:40 |