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Winter, Dorothea (28. September 2020): Warum kann Künstliche Intelligenz keine schöne Kunst im kantischen Sinne hervorbringen? Masterarbeit, Ludwig-Maximilians-Universität München
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Abstract

Die Arbeit soll die Frage beantworten, warum Künstliche Intelligenz (KI) keine schöne Kunst im kantischen Sinne hervorbringen kann. Zunächst wird dafür der kantische Kunstbegriff en détail aufgezeigt, also Kunst in Abgrenzung zu Wissenschaft, Handwerk und Natur und die Unterteilung der Kunst in mechanische und ästhetische – und da genauer: in schöne. Dabei stellt sich heraus, dass für Kant Kunst allgemein Hervorbringung durch Freiheit ist und demzufolge der Kunstschaffende in seiner im Kunstwerk sich manifestierenden Autorschaft stets ein aus innerer Willkür handelnder Akteur. Daher kann die Freiheit insofern als notwendige Bedingung der Kunst aufgefasst werden, als sie vom Inhalt und der Ausgestaltung des je einzelnen Kunstwerkes absieht. Über die Freiheit als notwendige Bedingung zur Kunst allgemein und damit auch zur schönen Kunst, lässt sich Genialität als hinreichende Bedingung zur schönen Kunst auffassen, weil sie auf die Genialität des Kunstschaffenden rekurriert, die sich im je einzelnen Kunstwerk in einzigartiger Weise singulär manifestiert, weil jedes Kunstwerk in seiner Genialität an Subjektivität gekoppelt sui generis erschaffen wird. In einem zweiten Schritt soll dann der kantische Kunstbegriff auf KI angewendet werden, denn obwohl KI aufgrund der technischen Fortschritte zwischenzeitlich in der Lage ist, Kunstwerke zu imitieren, die bei einigen Betrachtern in deren ästhetischem Geschmacksurteil einen im kantischen Sinne angenehmen Eindruck hervorzubringen vermögen, den jene fälschlich als schön bezeichnen könnten, ist KI trotzdem prinzipiell nicht in der Lage, Kunst allgemein oder schöne Kunst im Besonderen im Sinne Kants zu schaffen. KI wäre demnach nur dann fähig, schöne Kunst zu schaffen, wenn sie in der Lage wäre, Genialität in den Schöpfungsprozess einzubringen. Wie in der Untersuchung dargelegt werden soll, ist KI dazu prinzipiell nicht in der Lage, da KI in jeder Form Genialität abzusprechen ist und sie lediglich zu Verhalten und nicht zu Handeln aus Gründen und somit auch nicht zu Autorschaft fähig ist. In einem letzten Schritt erfolgt eine Ausweitung der Fragestellung auf den erweiterten Kunstbegriff von Beuys und das deutsche Urheberrecht, da diese Untersuchung über die kantische und insofern philosophiehistorische Dimension eine gesamtgesellschaftliche Relevanz anstrebt, indem sie die zu Kant gewonnenen Einsichten in die Gegenwart transzendiert.

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