Abstract
Verfügt der minderjährige Patient über die zur Entscheidung über die Vor- oder Nichtvornahme einer medizinischen Maßnahme erforderliche Einwilligungsfähigkeit, so wird sein medizinisches Selbstbestimmungsrecht mangels dies rechtfertigender Schutzbedürftigkeit grundsätzlich nicht durch das lediglich fiduziarische Sorgerecht überlagert. Damit ist von seiner Einwilligungskompetenz auszugehen, neben der grundsätzlich kein Raum für eine komplementäre oder gar substituierende Einwilligung seiner Sorgeberechtigen verbleibt. Als bloße Ausgestaltung des Eltern-Kind-Verhältnisses greift dies nicht in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG ein.
Dokumententyp: | Zeitschriftenartikel |
---|---|
Publikationsform: | Publisher's Version |
Keywords: | Patientenautonomie; Einwilligungsfähigkeit; Einwilligungskompetenz; informed consent; allgemeines Persönlichkeitsrecht; medizinisches Selbstbestimmungsrecht; Minderjährige; Grundrechtsmündigkeit; Einwilligung; Alleinentscheidungskompetenz; Co-Konsens; Vetorecht; Sorgerecht; Eltern-Kind-Verhältnis; |
Fakultät: | Jura |
Themengebiete: | 100 Philosophie und Psychologie > 170 Ethik
300 Sozialwissenschaften > 340 Recht 600 Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften > 610 Medizin und Gesundheit |
URN: | urn:nbn:de:bvb:19-epub-91283-9 |
Sprache: | Deutsch |
Dokumenten ID: | 91283 |
Datum der Veröffentlichung auf Open Access LMU: | 08. Mrz. 2022, 06:37 |
Letzte Änderungen: | 08. Mrz. 2022, 06:38 |